Medizinprodukte sind z.B. Implantate, Produkte zur Injektion, Infusion, Transfusion und Dialyse, humanmedizinische Instrumente, Software, Katheter, Herzschrittmacher, Dentalprodukte, Verbandstoffe, Sehhilfen, Röntgengeräte, Kondome, ärztliche Instrumente, Labordiagnostika, Produkte zur Empfängnisregelung sowie In-vitro-Diagnostika.
In den letzten Jahren hat es in der medizinrechtlichen Beratungspraxis eine Fülle von Rückrufen oder Empfehlungen zu Rückrufen bei Medizinprodukten gegeben:
DePuy ADEPT 12/14 Modular Head Komponenten
Hüft-Femurschäfte Cerafit de Révision
Königssee Claviculaplatte
Empfehlung zum Rückruf von Heliosphere Newtech -Newtech 720
Brüche der Seitenarme bei Intrauterinpessaren
Bei Herzschrittmachern und Defibrillatoren kommt es für Patienten ebenfalls regelmäßig durch die Abgabe unmotivierter Impulse oder auch durch das Ausbleiben entsprechender Impulse, wenn diese erforderlich wären, zu lebensbedrohlichen Situationen. Des Weiteren wurden mehrfach Mängel oder Defekte an den Elektroden dieser Geräte entdeckt.
Sollten bei Ihnen als Patient fehlerhafte Medizinprodukte verwendet worden sein, so können Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller aus Produkthaftung bestehen.
Die Beweisführung für Betroffene ist durch den EuGH deutlich erleichtert worden. Nach seiner Rechtsprechung können alle Produkte eines gleichen Modells als potentiell fehlerhaft angesehen werden, wenn auch nur ein Produkt einen potentiellen Fehler hat.
Das bedeutet, dass Betroffene nicht mehr beweisen müssen, dass gerade das bei ihnen implantierte oder verwendete Produkt fehlerhaft war, wenn die Modellreihe als solche als potentiell fehlerhaft eingestuft werden kann.
Kommt es zu einer Schädigung des Patienten, etwa weil das schadhafte Medizinprodukt mit einer erneuten und zum Teil sehr aufwendigen und schmerzhaften Operation ausgetauscht werden müssen, hat der Patient für die dabei erlittenen Schmerzen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche. Erfahrungsgemäß sind die Medizinproduktehersteller an einer zügigen außergerichtlichen Regulierung des Schadens interessiert, da sie die Mängel ihrer Medizinprodukte nicht in der Öffentlichkeit publik werden und/oder vor öffentlichen Gerichten verhandeln möchten.
Bekommt man eine Endoprothese, einen Herzschrittmacher oder ein anderes Implantat, erhält man seit 2015 verpflichtend auch einen sog. Implantatpass oder Implantatausweis dazu. In ihm sind die wichtigsten Informationen, z.B. der Name des Patienten, das Datum der Implantierung, die Bezeichnung des Implantats, der Typ und die Seriennummer oder Los-Code enthalten. Auch Informationen zum Hersteller sind enthalten, sowie der Name des implantierenden Arztes.
Zusätzlich muss dem Patienten ein Merkblatt mit Maßnahmen bei Problemen mit dem Implantat ausgehändigt werden.
Sollten Sie als Patient vermuten Opfer eines fehlerhaften Medizinproduktes geworden zu sein, lassen Sie die Ihnen zustehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zeitnah prüfen.
Als Fachanwalt für Medizinrecht bin ich Ihr Fach-Experte für Medizinproduktehaftung. Ich verfüge zudem für die medizinischen Fragen über kompetente medizinische Berater, die die Fallbearbeitung unterstützen. Sie können sich dafür jederzeit vertrauensvoll an mich wenden. Nutzen Sie dafür auch gerne meine kostenlose Erstberatung.
Anwaltskanzlei Mirko Koch
Fachanwalt für Medizinrecht
Friedrich Ebert Str. 12
59425 Unna
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